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Artenvielfalt fördern – Schöpfung bewahren – Gemeinsam aktiv werden

Kleingewässer

Ungefähr 80% der Tümpel, Quellen, Teiche und Weiher sind seit 1960 aus der Feld- und Wiesenlandschaft in Deutschland verschwunden. Viele der noch bestehenden Kleingewässer, einschließlich der Gräben, sind mit zu vielen Nährstoffen und mit Pflanzenschutzmitteln belastet. Oft sind sie ausgeräumt und es fehlen Puffer- und Uferzonen ringsherum.

Kleingewässer
Von Acker umgebenes Kleingewässer

Dabei sind sie als Lebensräume so wichtig. Intakte Kleingewässer mit ihren Gehölzbereichen, Krautsäumen und besonnten Wasserbereichen bieten Nahrungs-, Nist- und Deckungsraum für Insekten, wie Wildbienen, Libellen, Zuckmücken, Köcherfliegen und je nach Größe auch für Vögel, wie Taucher, Enten, Braunkehlchen, Rotschenkel, usw. Für Grasfrosch, Rotbauchunke und Co sind sie überlebenswichtige Laichgewässer. Säugetiere, Vögel und Bienen nutzen sie zudem gleichermaßen als Tränke und willkommene Bademöglichkeit.
Dabei hat jede Art andere Ansprüche. Je vielfältiger also die vorkommenden Gewässerstrukturen, desto vielfätiger das Leben, das dort stattfindet.
Vielleicht kommen sie
als Soll, Tümpel oder Blänke schon in der Landschaft vor. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sie neu anzulegen. In jedem Fall lohnt es sich, Kleingewässer zu erhalten und zu fördern.

Was ist zu tun?

  • Vorhandene Gewässer mit ihrer Uferzone gut in die Bewirtschaftung einbinden und jegliche Beeinträchtigung vermeiden

  • Bereits beeinträchtigte Kleingewässer wenn möglich renaturieren

  • Bestehende Gräben durch Aufweitung des Grabenprofils und die Anlage und Entwicklung eines Pufferstreifens aufwerten

  • an bereits vernässten Stellen im Gelände ein neues Gewässer als Blänke oder dauerhaftes Gewässer anlegen; rechtlichen Rahmen und Genehmigungspflichten prüfen!

  • Täglich etwa 6-stündige Besonnung zumindest eines Teilbereiches ermöglichen

  • Pflegemaßnahmen nur wenn unbedingt notwendig und dann nur zu geeigneten Zeiten und gestaffelt jeweils in Teilbereichen des Gewässers vornehmen; z.B. Entschlammung oder Gehölzentfernung max. alle 5-10 Jahre auf 2 bis 3 Jahre verteilt zwischen Oktober und Januar. Pro Eingriff max. 50 % der Wasserfläche

  • Belassen eines 5 bis 15m breiten ungenutzten Puffer-/Ufersaumes

  • Mahd nur außerhalb von Brut- und Amphibienwanderungszeiten und nur mosaikförmig auf Teilflächen, damit Rückzugsräume erhalten bleiben

  • Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln verhindern, z.B. durch Aufschütten eines 50 cm hohen Ringwalls

  • Kein künstliches Einbringen von Pflanzen und Tieren

  • Vermeidung von Viehtritt bei kleinen Gewässern, bei großen etwa 50% der Uferbereiche abzäunen

  • Auf Biotopvernetzung achten

Besonders sinnvoll in Kombination mit:

Zur optimalen Förderung der biologischen Vielfalt sollte die Maßnahme bestmöglich auf den jeweiligen Standort und auf die dort (potentiell) vorkommenden Arten abgestimmt sein. Fachkundige Naturschutzberater*innen unterstützen Sie dabei gern!

Hier finden Sie weitere Links und Downloads zu konkreten Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft >>
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